Übersicht

Schulleitung

Kontakt

Über Alexander
von Humboldt


Außerunterrichtliches Angebot

Infos für Eltern

Patenkinder aus
der dritten Welt


125-Jahr-Feier

Förderverein

Kurzchronologie

Schulchronik

Oberschülerprozess

Anfahrtsskizze

Gästebuch

Newsletter

Impressum

Der Oberschülerprozess

Der Anlass, die Tat

Werdauer Schüler der Alexander-von-Humboldt-Schule gründen 1950 eine "Interessengemeinschaft Karl-May". Kriminalromane, Jugendbücher u.a., die inzwischen offiziell aus den Bibliotheken entfernt worden waren, wurden untereinander ausgetauscht und weitergegeben. Aus eigenen Erleben und durch Informationen aus ihrem Bekanntenkreis beziehen einige Schüler zunehmend kritisch Stellung zu dem sich etablierenden DDR-Regime und dem stalinistischen Terror. Auf anfänglichen Diskussionen folgen auch Taten: "Wir haben Flugblätter verteilt und geklebt, insbesondere gegen die Volkskammerwahl 1950, haben zum Widerstand gegen das SED-Regime aufgerufen und haben gegen das Todesurteil gegen Hermann Josef Flade protestiert", berichtet Achim Beyer vor der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" im Jahre 1993. Man beginnt Flugblätter herzustellen und zu verteilen. Man will informieren und sich nicht willenlos unterordnen.
Kritisch gegenüber Bestehenden zu sein, ist eine "Grundtugend" jeder heranwachsenden Generation. Anstelle eines Dialoges schlägt das SED-Regime brutal und erbarmungslos zu. Alle 19 Beteiligten werden im Mai 1951 verhaftet und am 03.10.1951 vor Gericht gestellt und so mundtot gemacht.
Tafel zur Erinnerung im Schulhaus

Der Prozess

Nach monatelangen Verhören durch Mitarbeiter der Staatssicherheit mit Dunkelhaft, Isolierung und psychischer Folter kommt es zur Verhandlung. Sie dauerte ganze 20 Stunden. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Die Angeklagten standen allein mit ihren 4 Pflichtverteidigern den Häschern gegenüber. Die Absicht, einen politischen Abschreckungsprozess gegen diese jungen Menschen zu führen, geht aus der Anklageschrift deutlich hervor. Der Staatsanwalt Dr. Piehl, genannt die "Bestie", formuliert:

"In der Zeit, wo die gesamten fortschrittlichen Kräfte in der Deutschen Demokratischen Republik am Werk waren, die Oktoberwahlen zu einem vollen Erfolg zuführen, in der Zeit, wo unsere Aktivisten durch besondere Leistungen den Lebensstandard der gesamten Bevölkerung verbesserten und unsere fortschrittliche Jugend an diesem Werk tatkräftig mitarbeitete, haben alle Angeschuldigten sich eines der schwersten Verbrechen schuldig gemacht. Im Auftrag der imperialistischen Kriegstreiber haben sie durch ihre verbrecherischen Machenschaften versucht, die feste demokratische Ordnung des antifaschistisch-demokratischen Blockes ins Wanken zu bringen,..."

Gebäude 2 des heutigen Gymnasiums
Ort des Geschehens: Alexander-von-Humboldt-Schule,
heute Gymnasium II.
Eine reelle Verteidigungschance bestand zu keiner Zeit. Die jungen Menschen blieben bis zum Schluss unbeugsam. Der Mitangeklagte J. Gabler schloss seine Verteidigungsrede mit den Worten: "Ich bin stolz darauf, für die Freiheit gekämpft zu haben."

Interessanterweise wurde dieser "Abschreckungsprozess" in den DDR-Medien totgeschwiegen. Von offizieller Seite wurde alles unternommen, um Informationen über und Proteste gegen diesen Prozess zu unterbinden.

Zu dem Zeitpunkt, als der Sender RIAS über diesen Prozess berichtete, wurde in der Stadt Werdau der Strom abgeschalten.

Am 2. Dezember 1951 berichtet "Der Stern" in einer ausführlichen Reportage, die mit "130 Jahre Zuchthaus für 19 Schüler aus Werdau in der Sowjetzone" überschrieben ist, über die Geschehnisse.

Alle 19 mussten ihre Haftstrafen antreten. Erst im Jahre 1956 wurden die letzten Inhaftierten freigelassen. Ihrer Illusionen und ihrer Jugend beraubt, verließen die meisten die DDR und schufen sich eine neue Existenz in der BRD.

Jede Gesellschaft wird auch danach beurteilt, wie sie Ihre Gegner beurteilt.

W. Janka

Das Urteil

Bereits am 13. Juni 1951 wurden die Schüler auf "Beschluss der Konferenz des Lehrerkollegiums" von der Schule ausgeschlossen. Die Zeugnisse werden einbehalten.

Das Gericht verhängte folgende Strafen:

Joachim Gäbler, 17 Jahre, 15 Jahre Zuchthaus
Karl Heinz Eckardt, 16 Jahre, 14 Jahre Zuchthaus
Gerhard Schneider, 19 Jahre, 13 Jahre Zuchthaus
Theobald Körner 18 Jahre, 10 Jahre Zuchthaus
Sigrid Roth, 17 Jahre, 12 Jahre Zuchthaus
Heinz Rasch, 18 Jahre, 10 Jahre Zuchthaus
Hermann Krauß, 18 Jahre, 6 Jahre Zuchthaus
Achim Beyer, 19 Jahre, 8 Jahre Zuchthaus
Gerhard Büttner, 16 Jahre, 6 Jahre Zuchthaus
Gottfried Karg, 18 Jahre, 5 Jahre Zuchthaus
Siegfried Müller, 19 Jahre, 5 Jahre Zuchthaus
Günter Fritzsche, 17 Jahre, 7 Jahre Zuchthaus
Gudrun Pleyer. 17 Jahre, 2 Jahre Zuchthaus
Edgar Göldner, 17 Jahre, 2 Jahre Zuchthaus
Manfred Stets, 24 Jahre, 3 Jahre Zuchthaus
Günther Kahler, 17 Jahre, 3 Jahre Zuchthaus
Anneliese Stets, 25 Jahre, 2 Jahre Zuchthaus
Wolfram Schürer, 18 Jahre, 2 Jahre Zuchthaus
Walter Daßler, 31 Jahre, 5 Jahre Zuchthaus

Außerdem "Sippenhaft" für die Angehörigen

Familie Roth verliert zeitweise ihr Gartengrundstück.
Frau Gabler verliert die Wohnung.
Herr Beyer wird beruflich diskriminiert.
Frau Fritzsche wird zeitweise die OdF-Rente gestrichen.

Gegen diesen Prozess scheint es Bedenken bis in die erste Führungsebene der SED gegeben zu haben. Auf Weisung des damaligen Ministerpräsidenten Otto Grotewohl wurde der Abteilungsleiter Böhme des Justizministeriums nach Zwickau geschickt, um die Aussetzung des Urteils zu veranlassen. Er kam zu spät...

 

Quellen:
Achim Beyer (Zeitzeuge): In: Materialien der Enquete-Kommission
"Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland"
(12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), hrsg. vom Deutschen Bundestag,
Band IV, 243-251
Der Stern 4, Jg. Heft 48 vom 2. Dezember 1951
Archivakten des Gymnasiums in Werdau

Redaktion: H.-J. Beier, Stadt- und Dampfmaschinenmuseum

[Seitenanfang]